E-Rechnung für Werkstätten
E-Rechnung für die Werkstatt. Direkt aus dem Auftrag.
Aus dem Werkstattauftrag wird mit einem Klick die Rechnung, mit Ihrem Briefpapier, Arbeitswerten, Teilen und Fahrzeugdaten. Sie erstellen sie als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung, GoBD-konform festgeschrieben und bereit für den Steuerberater.

Das bekommen Sie.
XRechnung und ZUGFeRD
Beide gängigen Formate der E-Rechnung, ohne Zusatzprogramm.
Aus dem Auftrag
Arbeitswerte, Teile, Kennzeichen, FIN und km-Stand kommen direkt aus dem Werkstattauftrag.
GoBD-konform
Festschreiben, lückenlose Nummern, Storno und unveränderbares Archiv.
Für den Steuerberater
DATEV-Export, Zahlungsabgleich und Mahnwesen.
So einfach geht es.
- 1Briefpapier und Verrechnungssätze einrichten
- 2Auftrag abschließen, Rechnung erzeugen
- 3Als E-Rechnung versenden und festschreiben
Häufige Fragen.
Müssen Werkstätten E-Rechnungen schreiben?
Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen an Firmenkunden zu schreiben, kommt schrittweise bis 2028. Rechnungen an Privatkunden sind davon nicht betroffen. Im Einzelfall hilft Ihr Steuerberater.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist eine reine Datendatei, die ein Mensch nicht direkt lesen kann. ZUGFeRD ist ein normales PDF, in dem die Rechnungsdaten zusätzlich maschinenlesbar stecken. Beides gilt als E-Rechnung.
Ist ein normales PDF eine E-Rechnung?
Nein. Ein PDF ohne eingebettete Rechnungsdaten gilt nicht als E-Rechnung.
Kann ich mit AW-Teiler abrechnen?
Ja. Verrechnungssätze für Mechanik, Elektrik oder Lkw mit AW-Teiler 10, 12, 20 oder 100.
Aus dem Ratgeber
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